Der Kirchenausschuss vertritt die Kirchengemeinde und verwaltet deren Vermögen mit Ausnahme des Treugutes der Kirchengemeinde. Insbesondere hat der Ausschuss den Haushaltsplan festzustellen und für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen, die Jahresrechnung zu prüfen und festzustellen und das Vermögensverzeichnis zu führen. Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem sowie ständigen und gewählten Mitgliedern.
Gewählte Mitglieder
Kurt Grefenkamp
Rainer Grote
Thomas Baumann
Ann-Christin Blömer
Jürgen Burdiek
Stephan Böckerstette
Andre Fischer
Eva-Maria Gravemeyer
Karin gr. Austing
Bernard kl. Hackmann
Joseph Lagemann
Johannes Malik
Andreas Pohlschneider
Werner Quebbemann
Dieter Stärk
Materialien
Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) in der Fassung vom 06.12.2013